Unsere Tätigkeitsbereiche

Was wir Ihnen bieten

Der Tod eines Angehörigen ist eine Situation, die viele Menschen vor zahlreiche Herausforderungen stellt. Neben der Trauer müssen sich die Hinterbliebenen auch mit einer Vielzahl von rechtlichen und finanziellen Fragen rund um den Nachlass auseinandersetzen. In diesen Momenten ist es hilfreich, auf professionelle Unterstützung durch erfahrene Anwälte zurückgreifen zu können. Die Kanzlei Anetsberger bietet hierbei umfassende Beratung und Unterstützung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten. Von der Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses über die Vermögensverwaltung bis hin zur Begleitung bei Testamentsfragen stehen Ihnen die Experten der Kanzlei zur Seite.


Tätigkeit als Nachlasspfleger

Bei unklarer Erbrechtslage und Bestehen eines Sicherungsbedürfnisses für den Nachlass werde ich von den Nachlassgerichten zum Nachlasspfleger ernannt. Ich ermittle dann zunächst den Bestand des Vermögens, bewerte dieses und erstelle ein Nachlassverzeichnis. Ich verwalte sodann das vorhandene Vermögen und begleiche alle Verbindlichkeiten aus dem vorhandenen Nachlass, suche die erbberechtigten gesetzlichen Erben, sofern im Nachlass kein Testament aufgefunden werden konnte.

Bis zur Erteilung des Erbscheins verwalte ich den gesamten Nachlass einschließlich Immobilien für die Erben


Tätigkeit als Testamentsvollstrecker

  • Ermittlung und Bewertung des Nachlasses
  • Erstellung des Nachlassverzeichnisses
  • Erfüllung von Vermächtnissen
  • Abgabe der Erbschaftssteuererklärung
  • Auseinandersetzung des Erbes (Aufstellung eines Teilungsplans und dessen Vollzug)
  • Verwaltung und ggf. Veräußerung von Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen und anderen Vermögenswerten
  • Erfüllung sämtlicher weiterer Steuerangelegenheiten

Abwicklung und Auseinandersetzung des Nachlasses für die Erben

  • Verwaltung und ggf. Veräußerung von Vermögenswerten (Immobilien, Wertpapiere, Fahrzeuge und andere Wertgegenstände)
  • Verteilung des Nachlasses an die Erben
  • Erfüllung von Vermächtnissen
  • Abgabe der Erbschaftssteuererklärung
  • Erledigung weiterer Steuerangelegenheiten

Vermögensverwaltung

  • Verwaltung von Immobilien und Bankvermögen vor allem für ausländische Erben
  • Verwaltung von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zur Erlangung der Erbschaftssteuerbefreiung

Beratung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten

  • Testamentserstellung
  • Auslegung von Testamenten
  • Pflichtteilsrecht
  • erbschaftssteueroptimierte Vermögensnachfolge